Was wir tun

Unser Engagement setzt dort ein, wo eine junge Mutter mit ihrem Kind in Erziehungsschwierigkeiten oder wirtschaftliche Probleme gerät und keine anderweitige Hilfe bekommt. Unsere Unterstützung richtet sich ebenfalls an alleinerziehende junge Väter.

Unser ausschließlich ehrenamtliches Engagement stellt sicher, dass kaum Verwaltungskosten entstehen. Die erhaltenen Mitgliedsbeiträge und Spenden kommen unmittelbar den Hilfebedürftigen zugute.

  • Ein Paar Winterschuhe
  • Zuschüsse für Mutter- bzw. Vater-Kind-Kuren
  • Babymassage
  • Erstlingskleidung
  • Babybetten
  • Schreibtische
  • Schultasche
  • Taschenrechner

Historie

Die Gründung des Mutter-Kind-Hilfe e.V. Kreis Olpe erfolgte als Antwort auf den damaligen Paragraphen 218 StGB. Junge Frauen, die sich entschieden hatten, ihr Kind auszutragen, sollte geholfen werden.

Nach Vorüberlegungen in der Frauenunion der CDU des Kreises Olpe wurde unser Verein am 14.05.1992 durch engagierte Frauen und Männer im Kreis Olpe gegründet. Die geistige Mutter des Vereins war Frau Elsbeth Rickers (†), langjähriges Mitglied des Landtags NRW. Die erste Vorsitzende des neu gegründeten Vereins wurde die damalige Vorsitzende der Frauenunion, Brigitte Krep (†).

Viele Jahre führte Dr. Ina Kirchhoff den Verein, deren Leitung sie 2011 in die Hände von Gertraud Schulte legte. Schirmherrin des Vereins wurde Elsbeth Rickers (†) gewählt. Unser Verein war der Initiator für den Aufbau des Hauses „Aline“, das sich in der Trägerschaft der Gemeinnützigen Gesellschaft der Franziskanerinnen zu Olpe (GFO) befindet. Um unsere Arbeit langfristig zu sichern, wurde am 09. November 2000 die Mutter-und-Kind-Stiftung gegründet. Sie wurde im Jahr 2010 in die Elsbeth-Rickers-Stiftung „Mutter und Kind“ umbenannt.

Wer wir sind

                          v.l. Dirk Stenger, Stefanie Raupach-Wrede, Christin Beckmann, Angelika Steinhoff, Andrea Hesse und Birgit Kremer

Unsere Grundlage

Auszug aus der Satzung für den Verein »Mutter-Kind-Hilfe e.V. Kreis Olpe«

§ 2 Zweck des Vereins

1. Der Verein hat die Aufgabe, pädagogische und praktische Lebenshilfe für werdende Mütter mit Kindern anzubieten. Auf der Grundlage christlicher Werteorientierung soll alleinstehenden Müttern ein eigenverantwortliches Leben mit ihren Kindern ermöglicht werden.

2. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes »Steuerbegünstigte Zwecke« der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwandt werden. Es darf keine Person durch Verwaltungsausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.